Kreis Siegen-Wittgenstein erlässt Wasserentnahme-Verbot aus Flüssen und Bächen im Kreisgebiet
Nachdem die Bezirksregierung Arnsberg Mitte Juli bereits Allgemeinverfügungen erlassen hat, die die Wasserentnahme aus den in ihrer Zuständigkeit liegenden Flüssen Ruhr, Lenne und Sieg untersagen, hat nun auch die Untere Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die Entnahme von Wasser aus allen übrigen Flüssen und Bächen im Kreisgebiet mit Pump- oder Saugvorrichtungen oder mit fahrbaren Behältnissen verbietet. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh bleibt weiterhin erlaubt. Die Verfügung gilt seit dem 23. Juli 2026 und ist zunächst bis zum 30. November 2026 befristet. Das Verbot der Wasserentnahme gilt nicht für zugelassene Benutzungen. Hier…
