Sofern der WVS beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag im Wege einer öffentlichen Ausschreibung, einer beschränkten Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe jeweils mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben, kommt er mit entsprechenden Mitteilungen dieser Verpflichtung gem. § 28 (1) UVgO nach.
Auftragsbekanntmachungen
§ 27 UVgO – Auftragsbekanntmachung
§ 28 UVgO – Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen
Mit der Veröffentlichung unserer Auftragsbekanntmachungen auf unserer Homepage erfüllen wir die Forderungen des § 28 (1) UVgO.