Herzlich willkommen beim
Wasserverband Siegen-Wittgenstein!
Die Hauptaufgabe des Wasserverbands Siegen-Wittgenstein (WVS) ist die Gewinnung und Bereitstellung von Trinkwasser für die Kommunen und damit für die Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein sowie in einigen Nachbargebieten. Dafür betreibt und unterhält der Wasserverband derzeit zwei Talsperren, mehrere Trinkwasseraufbereitungsanlagen, zahlreiche Hochbehälter und Pumpwerke sowie ein 333 km langes Leitungsnetz. Daneben kommen dem Wasserverband wichtige Aufgaben im Hochwasserschutz zu.
Der Wasserverband Siegen-Wittgenstein ist aber auch ein wichtiger und attraktiver Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb in der Region, der wichtige und teils außergewöhnliche und spannende Jobs anbietet.
Auf unseren Internetseiten finden Sie viele Informationen über unsere Arbeit, unsere regionale Verantwortung, die vielfältigen Anlagen des WVS und die abwechslungsreichen Berufsfelder in unserem Verband. Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest:
Schutzzäune werden im Bereich der Breitenbachtalsperre errichtet

Vor rund neun Monaten wurde in Nordrhein-Westfalen der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt; damals war ein infiziertes Wildschwein im Kreis Olpe gefunden worden. Inzwischen gibt es rund 350 bestätigte Fälle in den Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe und Hochsauerland. In enger Abstimmung mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum NRW und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW wurden auf Grundlage des EU-Tierseuchenrechts und der Vorgaben der EU-Kommission Sperrzonen ausgewiesen, in denen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung getroffen werden und verschiedene Regelungen gelten. Unterschieden wird zwischen der Sperrzone II („infizierte Zone“, in der das Ausbruchsgeschehen stattfindet) und der Sperrzone I („Pufferzone“, die die Sperrzone II umgibt).
Innerhalb der Sperrzone II („infizierte Zone“) wurde außerdem ein Kerngebiet festgelegt und eingezäunt, um ein Abwandern von infizierten Wildschweinen in seuchenfreie Regionen und damit eine überregionale Ausbreitung der ASP zu verhindern. Dieses wird – ebenso wie die Sperrzonen – nun nach den jüngsten Funden infizierter Tiere erweitert. Dafür werden im Kreis Siegen-Wittgenstein vorhandene Zäune in Richtung Hochsauerlandkreis und in Richtung der Landesgrenze nach Hessen ausgebaut und neue Schutzzäune errichtet.
Auch im Bereich der Breitenbachtalsperre werden in der kommenden Zeit aus diesem Grund Zaunanlagen aufgestellt. Der Rundweg um die Talsperre wird aber vorerst frei bleiben.
Was müssen Spaziergänger und Radfahrer beachten?
- Für Menschen ist die ASP ungefährlich, aber sie können das Virus indirekt über kontaminierte Gegenstände (Schuhe, Kleidung, Fahrzeuge etc.) übertragen. Daher ist die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger essenziell, um die Seuche einzudämmen.
- Mit dem ASP-Virus infizierte Wildschweine haben in wenigen Tagen sehr hohes Fieber und ziehen sich in Ihre Einstandsgebiete zurück. Die Schweine überleben diese Infektion nicht. Daher ist es wichtig, dass Personen, die sich in den Sperrzonen oder im Kerngebiet aufhalten, unbedingt auf den Wegen bleiben. Wer Wege verlässt, scheucht unter Umständen schon infizierte Wildschweine auf, die die Seuche dann in andere Gebiete tragen können. Das Wegegebot gilt für alle Aktivitäten im Wald (Mountainbiking, Spaziergang, Geocaching, Pilze sammeln, Trailrunning, Hundetraining, Wanderungen, Fotografie, Tierbeobachtungen usw.).
- Für Hunde gilt eine Leinenpflicht.
- Damit die Schutzzäune ihre Wirkung entfalten können, müssen sie intakt und Tore an den Wegen verschlossen sein. Personen sollten deshalb darauf achten, Zauntore – sofern vorhanden – geschlossen zu halten, und Löcher in den Zäunen dem Veterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein melden: E-Mail: veterinaeramt@siegen-wittgenstein.de, Tel: 0271/333-1120 (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Veterinäramt über die Kreisleitstellen der Polizei und Feuerwehr erreichbar)
- Wer ein totes oder offensichtlich krankes/verunfalltes Wildschwein sieht, sollte zwingend Abstand von dem Tier halten und wird gebeten, den Fund unter möglichst genauer Angabe des Fundortes umgehend dem Veterinäramt zu melden: E-Mail: wildschweinfund@siegen-wittgenstein.de Tel: 0271/333-1120 (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Veterinäramt über die Kreisleitstellen der Polizei und Feuerwehr erreichbar)
- Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Wildschwein oder Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 70° C gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden (z.B. Hände, Schuhe, Hundeleine etc.).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein (>> Afrikanische Schweinepest / Kreis Siegen-Wittgenstein) und auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung des Landes Nordrhein-Westfalen (>> Informationen für Bürgerinnen und Bürger | LAVE NRW).
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Ausbildung zum/zur Umwelttechnolog*in für die Wasserversorgung beim Wasserverband Siegen-Wittgenstein
Imagefilm über die Trinkwasseraufbereitung
Unsere Verwaltung in der Einheitsstraße in Siegen-Weidenau
