Die Obernautalsperre Größte Wassergewinnungsanlage des Verbandes Die Breitenbachtalsperre Wasserlieferant seit 1956 Unser Trinkwasser Mehr Lebensqualität für unsere Region

Herzlich willkommen beim

Wasserverband Siegen-Wittgenstein!

Die Hauptaufgabe des Wasserverbands Siegen-Wittgenstein (WVS) ist die Gewinnung und Bereitstellung von Trinkwasser für die Kommunen und damit für die Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein sowie in einigen Nachbargebieten. Dafür betreibt und unterhält der Wasserverband derzeit zwei Talsperren, mehrere Trinkwasseraufbereitungsanlagen, zahlreiche Hochbehälter und Pumpwerke sowie ein 334 km langes Leitungsnetz. Daneben kommen dem Wasserverband wichtige Aufgaben im Hochwasserschutz zu.

Der Wasserverband Siegen-Wittgenstein ist aber auch ein wichtiger und attraktiver Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb in der Region, der wichtige und teils außergewöhnliche und spannende Jobs anbietet.

Auf unseren Internetseiten finden Sie viele Informationen über unsere Arbeit, unsere regionale Verantwortung, die vielfältigen Anlagen des WVS und die abwechslungsreichen Berufsfelder in unserem Verband. Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Weiterhin sinkende Talsperrenstände

Kreis Siegen-Wittgenstein verabschiedet Trinkwasser-Sparverordnung / Auch Biedenkopf untersagt verschiedene Wassernutzungen

Nachdem der WVS bereits im vergangenen Jahr extrem wenig Niederschlag – und in der Folge sehr niedrige Talsperrenstände zum Jahresende 2025 – verzeichnen musste, haben die langhaltenden Trockenperioden im Winter 2025/2026 und die seit Mai 2026 anhaltende Hitze- und Trockenperiode zu einer Verschärfung der angespannten Wasserversorgungssituation geführt. Derzeit ist die Obernautalsperre nur noch zu 46 % und die Breitenbachtalsperre zu 56 % gefüllt. Normal sind um diese Jahreszeit Füllstände von ca. 77 % (Obernautalsperre) bzw. 73 % (Breitenbachtalsperre). Mengenmäßig fehlen damit aktuell rund 5,8 Mio. m³ Wasser im Vergleich zum langjährigen Mittel.

Bleiben der Wasserverbrauch auf dem derzeit sehr hohen Niveau und erforderliche Niederschläge weiterhin aus, führt dies in absehbarer zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität, da die Füllstände weiter sinken und sich das Talsperrenwasser in der Folge erwärmt. Eigentlich wird für die Aufbereitung das kalte Tiefenwasser verwendet, da dies eine bessere Qualität aufweist als wärmeres Wasser. Des Weiteren müsste alsbald mit Versorgungsengpässen gerechnet werden, weil die vorhandenen Wassermengen immer weiter zurückgehen. Ca. 85 % bis 90 % des Trinkwasserbedarfs der Region werden über die beiden Talsperren abgedeckt. 

Um dem vorzubeugen, hat der Kreisausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein am Freitag, 21. August, eine ordnungsbehördliche Verordnung über die Beschränkung der Trinkwasserverwendung aus den öffentlichen Trinkwassernetzen auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet verabschiedet. Nach einer Anregung des WVS zur Initiierung von Wassersparmaßnahmen hatten die Kommunen den Kreis am Montag, 17. August, im Rahmen ihrer Zuständigkeit beauftragt, eine entsprechende Verordnung auf den Weg zu bringen. So sollte gewährleistet werden, dass in jeder Kommune dieselben Regelungen gelten. Da eine kurzfristige Einberufung des Kreistages nicht möglich war, hat der Kreisausschuss die Verordnung im Eilverfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 der Kreisordnung NRW beschlossen. Durch die Verordnung wird der Trinkwassergebrauch ab Montag, 24. August, für bestimmte Zwecke eingeschränkt. Auch in der Stadt Biedenkopf, die ebenfalls Trinkwasser vom WVS bezieht, gelten seit 20. August, temporäre Nutzungsbeschränkungen.

Welche Regelungen und Verbote jetzt gelten, lesen Sie » hier.

Kreis Siegen-Wittgenstein erlässt Wasserentnahme-Verbot aus Flüssen und Bächen im Kreisgebiet

Nur das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen bleiben noch erlaubt

Nachdem die Bezirksregierung Arnsberg Mitte Juli bereits Allgemeinverfügungen erlassen hat, die die Wasserentnahme aus den in ihrer Zuständigkeit liegenden Flüssen Ruhr, Lenne und Sieg untersagen, hat nun auch die Untere Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die Entnahme von Wasser aus allen übrigen Flüssen und Bächen im Kreisgebiet mit Pump- oder Saugvorrichtungen oder mit fahrbaren Behältnissen verbietet. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh bleibt weiterhin erlaubt. Die Verfügung gilt seit dem 23. Juli 2026 und ist zunächst bis zum 30. November 2026 befristet.

Das Verbot der Wasserentnahme gilt nicht für zugelassene Benutzungen. Hier müssen die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen bzw. Verbote bei niedrigen Wasserständen beachtet werden.

In den letzten Monaten hat es erheblich zu wenig geregnet. Im Zusammenspiel mit den zeitweisen sehr hohen Temperaturen hat sich eine anhaltende Trockenheitsperiode entwickelt. In diesem Zusammenhang hatten der Kreis Siegen-Wittgenstein, die elf Städte und Gemeinden und wir, der WVS, bereits Anfang Juni in einem gemeinsamen Appell eindringlich um einen bewussten und sorgsamen Umgang mit Trinkwasser gebeten, da der Füllstand der für die Region wichtigen Talsperren weiterhin deutlich unter dem für diese Jahreszeit üblichen Niveau liegt (>> zur damaligen Mitteilung).

Aufgrund dessen steht die Trinkwasserversorgung auch in Siegen-Wittgenstein – wie in vielen weiteren Regionen in NRW und ganz Deutschland – aktuell unter erhöhtem Druck. Die Obernautalsperre ist derzeit noch zu 51 Prozent gefüllt. Die Breitenbachtalsperre zu 62 Prozent. Daher gilt auch weiterhin: Ein verantwortungsvoller Verbrauch von Trinkwasser hilft, die vorhandenen Ressourcen zu schonen und auf mögliche weitere Trockenperioden vorbereitet zu sein.

Auch das lebensnotwendige Wasserangebot für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen ist nicht mehr flächendeckend gewährleistet – sowohl mit Blick auf die Wassermenge, die Wassertiefe als auch auf die Wasserqualität.

Das Abpumpen bzw. die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt die aktuellen Beeinträchtigungen erheblich. Dadurch wird nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer bedroht. Durch die niedrigen Wasserstände sinkt die Sauerstoffzufuhr, während die Wassertemperatur steigt.

Es besteht die Gefahr einer massiven Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushalts sowie einer nachhaltigen und weitreichenden Schädigung der Lebensräume von Wassertieren und Pflanzen. Mit dem Verbot der Wasserentnahme sollen die Lebensgrundlage Wasser sowie gewässerökologischen Belange geschützt und erhalten werden.

Die Einhaltung des Wasserentnahmeverbots wird überwacht. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Text: Kreis Siegen-Wittgenstein

Anhaltende Trockenheit: Bezirksregierung untersagt Wasserentnahme aus Ruhr, Lenne und Sieg

Regelungen bleiben voraussichtlich bis Ende November bestehen - Bei Verstößen drohen Bußgelder

In der Ruhr, Lenne und Sieg haben sich aufgrund anhaltender Trockenheit niedrige Wasserstände eingestellt. Daher hat die Bezirksregierung Arnsberg für die größeren Flüsse in ihrer Zuständigkeit Allgemeinverfügungen erlassen, die es untersagen, Wasser zu entnehmen. Sie gelten für die Lenne, die Ruhr und die Sieg im Regierungsbezirk Arnsberg. Die Verfügungen treten am Mittwoch, 15. Juli 2026, in Kraft und bleiben voraussichtlich bis zum Montag, 30. November 2026, bestehen.

Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Kontext des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

Die Pegelstände an Ruhr, Lenne und Sieg befinden sich aktuell bereits wieder unterhalb des mittleren Niedrigwassers und damit teilweise auf einem kritischen Niveau. Mit sinkenden Wasserständen verschlechtern sich die Lebensraumbedingungen für Gewässerorganismen zunehmend.

Um dieser kritischen Entwicklung – auch unter Berücksichtigung der für die nächsten Wochen gemeldeten Wetterlage – entgegenzuwirken, hat die Bezirksregierung Arnsberg die Allgemeinverfügungen erlassen. Diese können unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden: https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen.

Da sich der Wasserstand der Lippe im Regierungsbezirk Arnsberg derzeit noch in einem weniger kritischen Bereich befindet, wird auf eine entsprechende Allgemeinverfügung für die Lippe zunächst verzichtet. Die Bezirksregierung Arnsberg bittet jedoch auch für die Lippe eindringlich um eine sparsame Wasserentnahme, um Tiere und Pflanzen zu schützen.

Text: Bezirksregierung Arnsberg

Von Null auf nachhaltig: Jetzt Karriere in der Wasserversorgung starten!

Imagefilm über die Trinkwasseraufbereitung

Über den Weg unseres Trinkwassers – angefangen beim Entnahmeturm der Talsperre bis zum Wasserhahn des Endverbrauchers – informiert unser technischer Imagefilm. Diesen finden Sie » hier.

Unsere Verwaltung in der Einheitsstraße in Siegen-Weidenau

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