Organisationsform

Das Verbandsgebiet umfasst die Gebiete des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Stadt Biedenkopf. Der Wasserverband Siegen-Wittgenstein (WVS) ist ein Wasser- und Bodenverband i. S. des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz/WVG) vom 12.02.1991. Gem. § 1 des Gesetzes sind Wasser- und Bodenverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts (KöR).

Ab 1. Januar 2020 ist die von der Verbandsversammlung am 23. Mai 2019 beschlossene und am 5. Dezember 2019 von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigte Satzung gemäß Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz /WVG ) vom 12. 02. 1991 in Kraft.

Verbandsmitglieder
Stadt Bad Berleburg, Stadt Bad Laasphe, Stadt Biedenkopf, Gemeinde Burbach, Gemeinde Erndtebrück, Stadt Freudenberg, Stadt Hilchenbach, Stadt Kreuztal, Stadt Netphen, Gemeinde Neunkirchen, Stadt Siegen, Kreis Siegen-Wittgenstein, Gemeinde Wilnsdorf

Verbandsversammlung
Jedes Verbandsmitglied entsendet in die Verbandsversammlung eine stimmberechtigte Vertreterin oder einen stimmberechtigten Vertreter.
Vorstand: Landrat Andreas Müller
Stellvertreter: Kreisdirektor Thomas Damm
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Dirk Müller

Aufgaben des Verbandes
Der Verband hat die Aufgaben,
1. seinen Mitgliedern Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und bereit zu stellen.
2. Gewinnungsanlagen für Oberflächen- und Grundwasser zu bauen, zu erwerben und zu betreiben.
3. das Niedrigwasser durch Zuschusswasser aus den Talsperren zu erhöhen und den Grundwasserstrom anzureichern.
4. zum Hochwasserschutz regelnd beizutragen.

Staatliche Aufsicht

1. Der Verband unterliegt der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörde.
2. Aufsichtsbehörde und zugleich obere Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.
3. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW).