Anhaltende Trockenheit: Bezirksregierung untersagt Wasserentnahme aus Ruhr, Lenne und Sieg
Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Kontext des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Pegelstände an Ruhr, Lenne und Sieg befinden sich aktuell bereits wieder unterhalb des mittleren Niedrigwassers und damit teilweise auf einem kritischen Niveau. Mit sinkenden Wasserständen verschlechtern sich die Lebensraumbedingungen für Gewässerorganismen zunehmend.
Um dieser kritischen Entwicklung – auch unter Berücksichtigung der für die nächsten Wochen gemeldeten Wetterlage – entgegenzuwirken, hat die Bezirksregierung Arnsberg die Allgemeinverfügungen erlassen.
Diese können unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden: https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen.
Da sich der Wasserstand der Lippe im Regierungsbezirk Arnsberg derzeit noch in einem weniger kritischen Bereich befindet, wird auf eine entsprechende Allgemeinverfügung für die Lippe zunächst verzichtet. Die Bezirksregierung Arnsberg bittet jedoch auch für die Lippe eindringlich um eine sparsame Wasserentnahme, um Tiere und Pflanzen zu schützen.
