Talsperren und Vorstaubecken: Betreten der Eisflächen strengstens verboten

Täglich locken unsere Talsperren unzählige Erholungssuchende an – auch im Winter. Vor dem Hintergrund der Schneefälle der vergangenen Tage und der eisigen Temperaturen weisen wir darauf hin, dass auf den Wegen rund um die Talsperren kein Winterdienst stattfindet. Entsprechende Vorsicht beim Laufen ist also geboten.

Ebenso ist das Betreten der Eisflächen aufgrund der geringen Festigkeit lebensgefährlich und daher strengstens verboten. Derzeit sind die Vorstaubecken der Talsperren zugefroren. Wie schon in den vergangenen Jahren haben wir auch diesmal entsprechende Hinweisschilder vor Ort aufgestellt. „Leider mussten wir in der Vergangenheit aber immer wieder feststellen, dass sich Personen trotz dieser Warnungen auf die Eisflächen begeben und damit ihr Leben riskiert haben. Wir appellieren deshalb dringend an alle Besucherinnen und Besucher, sich an die Regeln zu halten und damit vor allem Kindern ein Vorbild zu sein“, so WVS-Geschäftsführer Dirk Müller.

Grundsätzlich ist der Bruch einer Eisfläche bei jedem Gewässer möglich. Bei Talsperren gibt es jedoch die Besonderheit, dass unter der Eisfläche das Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung entnommen wird und so Hohlräume entstehen können. Durch den schwankenden Wasserspiegel ist eine Stabilität der Eisfläche nicht gegeben.

Unabhängig davon ist das Betreten der Schutzzone I zwischen Randweg und Gewässerufer zum Schutz der Trinkwassertalsperren ohnehin nicht gestattet. Bei Verstößen behalten wir uns vor, ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Sollte dennoch der Einbruch einer Person gesehen werden, gilt: sofort die Feuerwehr sowie den Rettungsdienst unter der Nummer 112 alarmieren und die Unglücksstelle dabei so genau wie möglich beschreiben. Die Feuerwehr ist mit einer speziellen Ausrüstung zur Personenrettung ausgestattet. Andere Personen bzw. Passanten sollten das Eis nicht ungesichert betreten, da sie sich hierbei selbst in große Gefahr bringen.

Foto: Pixabay

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